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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Erbringung von Reinigungsleistungen zwischen der Reynle GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“), soweit nicht anders schriftlich vereinbart.

2. Vertragsgegenstand

2.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die im Auftrag vereinbarten Reinigungsleistungen in den Räumlichkeiten des Auftraggebers zu erbringen. Art, Umfang und Häufigkeit der Leistungen werden individuell festgelegt.

2.2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die vereinbarten Reinigungsleistungen durch geeignete Partnerfirmen erbringen zu lassen. In diesem Fall ist er als Vertragspartner des Auftraggebers weiterhin für das ordnungsgemäße Ergebnis der vereinbarten Leistungen verantwortlich.

2.3. Soweit nicht anders vereinbart, stellt der Auftraggeber dem Auftragnehmer unentgeltlich einen geeigneten, verschließbaren Schrank oder Raum zur Aufbewahrung notwendiger Geräte, Maschinen und Materialien zur Verfügung.

2.4. Strom sowie Kalt- und Warmwasser werden vom Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung gestellt.

3. Vertragsdauer und Kündigung

3.1. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Beide Parteien sind berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende in Textform zu kündigen.

3.2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1. Die Vergütung für die Reinigungsleistungen richtet sich nach den im Einzelvertrag festgelegten Preisen. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4.2. Rechnungen sind sofort nach Zustellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Auftraggeber kann die Zahlung entweder durch Überweisung leisten oder im SEPA-Lastschriftverfahren vom Konto abbuchen lassen. Im Fall einer Überweisung gibt der Auftraggeber stets die aktuelle Rechnungsnummer als Verwendungszweck an.

4.3. Im Falle des SEPA-Lastschriftverfahrens wird der Auftraggeber mindestens zwei Arbeitstage vor Fälligkeit über die Höhe der anstehenden Lastschriften informiert.

4.4. Befindet sich der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, eine pauschale Mahnkostengebühr in Höhe von 5,00 EUR je Mahnung zu erheben. Bei einem Zahlungsrückstand von mehr als 30 Tagen ist der Auftragnehmer berechtigt, die Leistungserbringung bis zum vollständigen Ausgleich der offenen Forderungen auszusetzen.

4.5. Unstimmigkeiten bezüglich der Abrechnung sind dem Auftragnehmer innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Eingang der Rechnung schriftlich per E‑Mail mitzuteilen. Erfolgt keine fristgerechte Mitteilung, gilt die Rechnung als unstrittig und akzeptiert.

5. Leistungsabnahme

5.1. Die Reinigungsleistungen gelten als abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht spätestens am nächsten Arbeitstag nach der Erbringung der Leistung schriftlich per E‑Mail begründete Einwände erhebt. Dabei sind Zeit, Ort, Art und Umfang des Mangels zu beschreiben. Erfolgt keine fristgerechte Mängelrüge, gilt die Leistung als vertragsgemäß erbracht und anerkannt.

5.2. Bei berechtigter Beanstandung von Mängeln ist der Auftragnehmer zur Nachbesserung verpflichtet. Erfolgt keine Nachbesserung, kann der Auftraggeber eine Herabsetzung der Vergütung verlangen.

5.3. Kann ein geplanter Reinigungseinsatz aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (z.B. höhere Gewalt, behördliche Auflagen oder verschlossener Zugang zum Objekt), nicht durchgeführt werden, besteht kein Anspruch auf Nachholung oder Vergütungsminderung.

5.4. Die Absage eines turnusgemäßen Reinigungseinsatzes durch den Auftraggeber ist nur aus wichtigem Grund (z.B. vorübergehende Betriebsschließung) und mit mindestens fünf Arbeitstagen Vorlauf zulässig. Erfolgt eine Absage ohne wichtigen Grund oder nicht fristgerecht, bleibt der Vergütungsanspruch bestehen.

6. Haftung

6.1. Bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

6.2. Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der Auftragnehmer begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

6.3. Der Auftraggeber meldet Schäden im Zusammenhang mit den Reinigungsleistungen unverzüglich, spätestens jedoch am nächsten Arbeitstag, schriftlich per E‑Mail. Erfolgt keine fristgerechte Anzeige, kann der Auftragnehmer die Haftung ablehnen, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass die verspätete Meldung die Feststellung oder Behebung des Schadens nicht beeinträchtigt hat.

6.4. Der Auftragnehmer haftet nicht für Mängel und Schäden in den Fällen, in denen der Auftraggeber ihn nicht hinreichend und rechtzeitig über die Beschaffenheit und Art der zu reinigenden Flächen und Gegenstände informiert hat.

6.5. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Wertgegenstände und vertrauliche Dokumente sicher aufzubewahren. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung solcher Gegenstände.

6.6. Zur Abdeckung verursachter Schäden hat der Auftragnehmer eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen.

7. Kommunikation und Feedback

7.1. Sämtliche Anfragen und Rückmeldungen sind direkt an die Zentrale des Auftragnehmers zu richten. Die Kommunikation mit den vor Ort tätigen Reinigungskräften ist nicht vorgesehen.

7.2. Der Auftraggeber nutzt für die gesamte schriftliche Kommunikation mit dem Auftragnehmer, unabhängig vom Anliegen, die E‑Mail-Adresse info@reynle.de.

8. Geheimhaltung und Datenschutz

8.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder aufgrund ihrer Natur als vertraulich anzusehen sind, streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.

8.2. Die Erbringung der Reinigungsleistungen stellt keine Auftragsverarbeitung im Sinne von Art. 28 DSGVO dar. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, eigene Beschäftigte und eingesetzte Partnerfirmen zur Verschwiegenheit über personenbezogene Daten zu verpflichten, die ihnen im Rahmen der Tätigkeit zufällig zur Kenntnis gelangen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.

9. Schlussbestimmungen

9.1. Als Arbeitstage gelten die Tage von Montag bis Freitag, mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage am Sitz des Auftraggebers.

9.2. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform.

9.3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

9.4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.

Stand der AGB: März 2026